"Nicht das Kind sollte sich der Umgebung anpassen, sondern wir sollten die Umgebung dem Kind anpassen"
(Maria Montessori)
In meiner Praxis können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres eine Psychotherapie beginnen. Ich behandle sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte.
Je jünger die Patienten sind, desto wichtiger ist die Mitarbeit der Bezugspersonen. Es finden daher regelmäßig Bezugspersonengespräche statt. Bei Kleinkindern findet die Therapie zusammen mit der Bezugsperson statt. Auch der Austausch mit der Schule kann sinnvoll sein. Dies ist im Einzelfall abzuwägen.
In meiner Praxis behandle ich alle psychischen Störungen, u.a. Depressionen, Angststörungen, Zwangsstörungen, Verhaltens- und emotionale Störungen, Essstörungen, selbstverletzendes Verhalten, psychosomatische Erkrankungen, Belastungsstörungen und Aufmerksamkeitsstörungen.
Sollten Sie die Vermutung haben Ihr Kind leidet an einer psychischen Störung, so können Sie sich zur Diagnostik an mich wenden. Ich bitte um Verständnis, dass ich keine Leistungsdiagnostik (IQ-Test, Lese-Rechtschreib-Schwäche und Rechenstörung) durchführe. Hierfür verweise ich an die Ambulanzen der Kinder- und Jugendpsychiatrien.
Therapie
"Man darf nicht verlernen, die Welt mit den Augen eines Kindes zu sehen."
(Henry Matisse)
Ich arbeite tiefenpsychologisch fundiert. Das heißt neben der aktuellen Symptomatik geht es viel um das Erlebte, um die bisherigen Verarbeitungsmechanismen und Wahrnehmung, die oft die Ursache für aktuell wirksame unbewusste Konflikte sind.
Da Sprechen uns allen oft schwer fällt, besonders über unangenehme Themen, arbeite ich mit Symbolen und der katathym imaginativen Psychotherapie. Bei jüngeren Kindern bietet sich das Spiel als bewährte Methode an. Diese drei Methoden erlauben das Unangenehme, und manchmal Unaussprechliche, mit anderen Mitteln als der Sprache auszudrücken. Dabei bedarf es aber vor allem Zeit. Was in der Beziehung verletzt wird, kann nur in der Beziehung geheilt werden. Und Beziehung entsteht erst nach einer gewissen und regelmäßgen Zeit zusammen.
Der Gesetzgeber sieht 6 probatorische Stunden vor. Das heißt 6 Stunden, in denen Sie, Ihr Kind und ich uns kennenlernen können. Diese Stunden dienen dazu herauszufinden, ob eine Therapie indiziert ist und die Chemie stimmt. Sollte am Ende der probatorischen Stunden die Entscheidung für einen Therapiebeginn gefallen sein, werden wir, je nachdem, eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Auf Sie kommen dadurch keine Kosten zu.
Sollten Sie ein Erstgespräch vereinbaren wollen, kontaktieren Sie mich per Telefon oder E-Mail. Sie benötigen zu Beginn lediglich die Versichertenkarte.